Er ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und hat nach dessen Weisungen im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien des Landesfeuerwehrverbandes die Ausbildung der Feuerwehrjugendmitglieder zu besorgen.
Es ist Aufgabe des Jugendbetreuer, die ihm anvertrauten Mitglieder der Feuerwehrjugend fachlich und menschlich (= sozial) auf den aktiven Feuerwehrdienst vorzubereiten und sie durch oft turbulente Phasen ihres Lebens, die mit verschiedenen Entwicklungsproblemen verbunden sind, zu begleiten.
Das verlangt von ihm:
ein entsprechendes feuerwehrfachliches Wissen,
die Fähigkeit und Bereitschaft, mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten,
Eingehen auf die verschiedenen Persönlichkeiten, der sich im unterschiedlichen Alter befindenden jungen Menschen,
pädagogische Fähigkeiten mit Führungskompetenzen und damit das
Wissen, dass er als Miterzieher Vorbild für die ihm anvertrauten jungen Menschen ist.
(Handbuch der Feuerwehrjugend: 3.3.4)
Zusammen mit seinen Gehilfen bildet er das Team rund um die Jugendbetreuung und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Ausbildner der Feuerwehr.